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13. Rechnungsabgrenzungen

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind aktive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden; für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die wirtschaftlich der Zeit nach dem Bilanzstichtag zuzurechnen sind, sind passive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.

Paradebeispiele hierfür sind Mietzinsvorauszahlungen, Prämienvorauszahlungen und ähnliche periodisch anfallende Zahlungen.

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