Bei der rechtlichen Beurteilung grenzüberschreitender Arbeitseinsätze spielt die Unterscheidung zwischen Entsendungen und Überlassungen eine wichtige Rolle. Diese Abgrenzung hat unter Rückgriff auf § 4 AÜG zu erfolgen (VwGH 6. 9. 2016, Ra 2016/11/0110). Die nachstehende Übersicht soll diese – in der Praxis nicht immer einfache – Abgrenzung erleichtern.