Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) gilt auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die
Arbeitnehmer in Österreich als gewöhnlichen Arbeitsort (mit oder ohne Zweigniederlassung) beschäftigen oder Arbeitnehmer nach Österreich entsenden oder überlassen.