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11.1. Geltung des LSD-BG für ausländische Arbeitgeber

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) gilt auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die

Arbeitnehmer in Österreich als gewöhnlichen Arbeitsort (mit oder ohne Zweigniederlassung) beschäftigen oder Arbeitnehmer nach Österreich entsenden oder überlassen.

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