Als weitere Insolvenzprophylaxebestimmung der Jahresabschlusserstellung besteht die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts für die mittelgroße und große GmbH und die AG aller Größenklassen.14091409Die kleine GmbH (§ 221 Abs 1 UGB) braucht den Lagebericht gem § 243 Abs 4 UGB nicht aufzustellen.