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10.5. Andere Gitter

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Nicht zwingend vorgeschrieben ist die Offenlegung eines Rückstellungsgitters, welches jedoch aus betriebswirtschaftlicher Sicht von großer Bedeutung ist bzw. sein kann. In Anbetracht dessen ist es begrüßenswert, wenn Unternehmen freiwillig ein derartiges Rückstellungs-Entwicklungsgitter im Anhang präsentieren.

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