Ein weiterer Bestandteil des Anhangs ist der sog. Verbindlichkeitenspiegel. Hierbei handelt es sich nicht um eine Bewegungsrechnung, sondern um ein Gefügekalkül, in welchem die Verbindlichkeiten, nach Restlaufzeiten differenziert, strukturiert zu zeigen sind:
Ein solcher differenzierter Ausweis der Verbindlichkeiten erscheint vor allem deshalb bedeutsam, weil etwa mit einer Anleihe eine langfristige Schuld assoziiert wird, in Wirklichkeit aber eine kurzfristige Verbindlichkeit vorliegt, wenn die Anleihe wenige Monate nach dem Bilanzstichtag zur Tilgung ansteht.