OGH 4Ob62/77; 10Ob41/25i (RS0028098)

OGH4Ob62/77; 10Ob41/25i10.7.2025

Rechtssatz

Durch die dem Dienstgeber vom Gesetz auferlegte Verpflichtung zur periodischen "Abrechnung" soll dem am Gewinn beteiligten Angestellten die Möglichkeit gegeben werden, sich eine Übersicht über die für die Berechnung seiner Ansprüche relevanten Geschäftsvorgänge während einer bestimmten Zeitspanne zu verschaffen. Die bloße Bekanntgabe einer jeweiligen Endziffer für einen solchen Zeitraum reicht daher nicht aus.

Arbeitnehmer — Entgelt — Bemessung — Endsumme — Summe — Gewinnbeteiligung — Beteiligung — Anteil — Jahr — Pflicht — commis interesse — Einsicht Bucheinsicht — Auszug — Buchauszug — Bilanz — Rechnungslegung — Tantieme

 

Normen

AngG §14

4 Ob 62/77OGH13.09.1977
10 Ob 41/25iOGH10.07.2025

vgl

Dokumentnummer

JJR_19770913_OGH0002_0040OB00062_7700000_002

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