OGH 11Os124/07f (RS0123504)

OGH11Os124/07f26.2.2025

Rechtssatz

Die im Bereich der Mediengerichtsbarkeit aus einer an der MRK orientierten Interpretation innerstaatlicher Verfahrensbestimmungen abzuleitende Einschränkung des Beweiswürdigungsermessens hat zur Folge, dass eine aus Sicht des Obersten Gerichtshofs nicht sachgerechte Lösung der Tatfrage durch die Tatrichter viel eher als erheblich bedenklich zu qualifizieren ist, sodass die Erheblichkeitsschwelle iSd § 362 Abs 1 StPO daher bei der Kontrolle medienrechtlicher Entscheidungen in tatsächlicher Hinsicht niedriger anzusetzen ist als in anderen Fällen.

Normen

StPO §14
StPO §258 Abs2
StPO §281 Abs1 Z5a
StPO §362 Abs1
StPO §363a

11 Os 124/07fOGH29.04.2008
15 Os 172/08wOGH24.06.2009
15 Os 81/11tOGH29.06.2011

Beisatz: Feststellungen zum Bedeutungsinhalt der inkriminierten Äußerung können im Rahmen eines Erneuerungsantrags nach § 363a StPO iS einer Tatsachenrüge (Z 5a) angefochten werden. (T1)

15 Os 21/16aOGH07.09.2016

Auch

15 Os 114/24iOGH26.02.2025

vgl; Beisatz wie T1

Dokumentnummer

JJR_20080429_OGH0002_0110OS00124_07F0000_002

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