Rechtssatz
Ein Werturteil – also eine Äußerung, die sich als Ausdruck der subjektiven Meinung darstellt – begründet keinen Anspruch nach § 7 UWG. Dennoch dürfen auch Werturteile nicht schrankenlos öffentlich verbreitet werden: Das Überschreiten der Grenzen zulässiger Kritik durch einen massiven Wertungsexzess erfüllt den Tatbestand des § 1 Abs 1 Z 1 UWG.
Herabsetzung — Behinderung — Werturteil — Wertungsexzess — Rechtsfolgenbehauptung — freie Meinungsäußerung
| 4 Ob 211/19m | OGH | 21.02.2020 |
Hier: Behauptung einer Immaterialgüterrechtsverletzung. (T1) |
| 4 Ob 71/25g | OGH | 22.07.2025 |
vgl |
Dokumentnummer
JJR_20200221_OGH0002_0040OB00211_19M0000_000
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