Rechtssatz
Auch bei der Auslegung von Klauseln im Verbandsprozess ist entsprechend der diesbezüglichen Rechtsprechung zum Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG auf das Verständnis des für die jeweilige Vertragsart typischen Durchschnittskunden abzustellen.
8 Ob 145/24t | OGH | 28.03.2025 |
Beisatz: Hier: Änderung des Angebots eines Anbieters von Onlinediensten zur Übertragung von Sportveranstaltungen "etwa bei Wegfall bestehender oder Hinzukommen neuer Lizenzen". (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20100422_OGH0002_0020OB00001_09Z0000_007
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)