OGH 10ObS408/98t; 10ObS1/19y; 10ObS55/25y (RS0111370)

OGH10ObS408/98t; 10ObS1/19y; 10ObS55/25y3.6.2025

Rechtssatz

Während § 255 ASVG auf die während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag ausgeübten Berufstätigkeiten abstellt, kommt es nach § 273 Abs 1 ASVG auf einen solchen Prüfungszeitraum nicht an.

Normen

ASVG §255 Abs2
ASVG §273 Abs1

10 ObS 408/98tOGH12.01.1999
10 ObS 1/19yOGH22.01.2019
10 ObS 55/25yOGH03.06.2025

vgl; Beisatz: Im Umstand, dass § 273 Abs 1 ASVG auf die zuletzt nicht bloß vorübergehend ausgeübte Angestelltentätigkeit und damit – im Gegensatz zur Regel des § 255 ASVG – nicht auf die während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag ausgeübten Berufstätigkeiten abstellt, vermag der Senat keine Verfassungswidrigkeit zu erblicken. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19990112_OGH0002_010OBS00408_98T0000_001

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