Normen
14 ObA 29/87 | OGH | 06.05.1987 |
Veröff: SZ 60/80 = Arb 10665 |
9 ObA 156/08v | OGH | 28.01.2009 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Lehrer an Islamischer Religionspädagogischer Akademie. (T1); Beisatz: Die Auffassung, nur für die unmittelbare Verbreitung von Heilswahrheiten zuständige Personen seien als Tendenzträger zu qualifizieren, ist zu eng. (T2); Beisatz: Aus dem Tendenzschutz nach § 132 ArbVG folgt, dass der österreichische Gesetzgeber den Kirchen und Religionsgesellschaften nicht nur in dem unmittelbar konfessionellen Zwecken dienenden Kernbereich, sondern auch bezüglich der konfessionellen Schulen im Rahmen der ihnen in § 15 StGG gewährleisteten Autonomie die Beurteilung überlässt, ob die Weiterbeschäftigung eines Lehrers aus der Sicht der mit der Erziehungseinrichtung verfolgten ideellen Zwecke tragbar ist. (T3) |
8 ObA 58/24y | OGH | 27.02.2025 |
Dokumentnummer
JJR_19870506_OGH0002_014OBA00029_8700000_007
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