OGH 6Ob683/84; 10Ob28/25b (RS0026572)

OGH6Ob683/84; 10Ob28/25b10.7.2025

Rechtssatz

Für die Aufklärung des Patienten über mögliche schädliche Auswirkungen kommt es nicht allein auf die erfahrungsgemäß häufiger zu befürchtenden Komplikationen, sondern auch auf das Gewicht an, das möglicherweise nicht ganz außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegende Risken für den Entschluß des Patienten haben können, in den Eingriff einzuwilligen.

Normen

ABGB §1299 B

6 Ob 683/84OGH23.01.1986

Veröff: EvBl 1987/31 S 145 = SZ 59/18

10 Ob 28/25bOGH10.07.2025

vgl

Dokumentnummer

JJR_19860123_OGH0002_0060OB00683_8400000_002

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