Rechtssatz
Das Recht des Staats auf "Ausstellung wahrheitsgemäßer Urkunden" ist zufolge der spezifischen Urkundendelikte der §§ 228 bzw 311 StGB kein konkretes, sondern ein bloß allgemeines (abstraktes).
13 Os 170/83 | OGH | 12.01.1984 |
Beisatz: Ebenso das Recht einer Gemeinde auf ordnungsgemäße und gesetzgemäße Führung ihres Rechnungswesens; jedoch können dahinterstehende konkrete Rechte der Gemeinde (Prüfungsrecht des Gemeinderats, Recht auf zeitgerechte Abgabeneinhebung und deren bestimmungsgemäße Verwendung) oder des Landes (auf bestimmungsgemäße Verwendung von Budgetmittel) beeinträchtigt werden. (T1) |
13 Os 25/87 | OGH | 05.03.1987 |
Beisatz: Das Recht des Staats auf Aufnahme von den polizeilichen Erhebungen entsprechenden Polizeiprotokollen ist kein konkretes Hoheitsrecht. (T2) |
17 Os 19/12s | OGH | 25.02.2013 |
Vgl auch; Beisatz: Wenn durch die Anweisung, (mit den Akten und den tatsächlichen Verfahrensständen nicht übereinstimmende und die Beendigung der Ermittlungsverfahren nach dem 10. bis 12. Hauptstück der StPO tatsachenwidrig bescheinigende) Verfahrensschritte im Register der Verfahrensautomation Justiz einzutragen, der in § 80 Abs 2 dritter Satz GOG, § 34a Abs 2 dritter Satz StAG normierte Anspruch des Staates auf korrekte Wiedergabe des Akteninhalts zur Dienstaufsicht (vgl §§ 73 ff GOG, § 36 StAG iVm § 4 Abs 1 und 2 BMG) behindert werden sollte, ist ein konkretes Recht im Sinn des § 302 Abs 1 StGB nicht betroffen. Der Anspruch ist vielmehr nur Ausdruck allgemeinen staatlichen Kontroll- und Aufsichtsrechts, mit anderen Worten eines allgemeinen Rechts des Staates gegenüber Beamten, Richtern und Staatsanwälten auf pflichtgemäße Berufs- und Dienstausübung im Sinn der ständigen Rechtsprechung zu § 302 StGB. Subjektive Rechte werden mit den angeführten Vorschriften nicht begründet, das (subjektive) Recht auf Akteneinsicht (vgl §§ 51 ff StPO) übrigens nicht berührt. (T3) |
14 Os 120/24i | OGH | 25.02.2025 |
vgl; Beisatz: Hier: In Bezug auf die Ausstellung (inhaltlich unrichtiger) Strafregisterbescheinigungen (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19821125_OGH0002_0130OS00130_8200000_001
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