Rechtssatz
Bei einer Barkaution ist das "pignus irregulare" der Regelfall.
6 Ob 279/07h | OGH | 06.11.2008 |
Beisatz: Das Pfandrecht an vertretbaren Sachen, besonders an Geld (Barkaution), ist in der Regel ein unregelmäßiges Pfandrecht. In diesem Fall wird der Empfänger Eigentümer durch Vermengung; der Pfandbesteller hat kein dingliches Recht, sondern nur den schuldrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19740319_OGH0002_0030OB00002_7400000_001
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