180. Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Suchtgiftverordnung geändert wird
Aufgrund des § 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz (SMG), BGBl. I Nr. 112/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/2024, wird verordnet:
Die Suchtgiftverordnung (SV), BGBl. II Nr. 374/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 10/2025, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 35 wird folgender Abs. 27 angefügt:
„(27) Der Anhang IV.2. in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 180/2026 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und dient der Umsetzung der delegierten Richtlinie (EU) 2025/2062 der Kommission vom 14. Oktober 2025 zur Änderung des Anhangs des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates zur Aufnahme neuer psychoaktiver Substanzen in die Drogendefinition, ABl. L, 2025/2062 vom 13.12.2025.“
2. Im Anhang IV.2. wird zwischen den Zeilen „Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach IV.1. vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz):“ und „Buprenorphin“ die Zeile „4-Brommethcathinon, 4-BMC“ sowie zwischen den Zeilen „Buprenorphin“ und „Pentazocin“ die Zeile „2-Methylmethcathinon, 2-MMC“ und „N-Ethylnorpentedron, NEP“ eingefügt.
Schumann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
