80. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz
Laut Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Aserbaidschan das Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (BGBl. III Nr. 101/2011, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 201/2025) ratifiziert.
Das Übereinkommen tritt gemäß Art. 8 Abs. 3 für Aserbaidschan am 4. Juni 2027 in Kraft.
Stocker
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
