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BGBl III 79/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

79. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse

79. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Komoren am 11. Juni 2026 ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (BGBl. III Nr. 41/2026, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 54/2026) hinterlegt.

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