77. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Argentinischen Republik zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll
77.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 30 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 28. Dezember 2020 bzw. 12. Juni 2026; das Abkommen ist somit gemäß seinem Art. 30 Abs. 2 am 12. Juni 2026 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 1: Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung
Anlage 2
Anlage 2: Abkommen in englischer Sprachfassung
Stocker
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