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BGBl III 77/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

77. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Argentinischen Republik zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll
77. (NR: GP XXVII RV 355 AB 490 S. 69 . BR: AB 10501 S. 917 .)

77. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Argentinischen Republik zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll

77.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

[Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 30 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 28. Dezember 2020 bzw. 12. Juni 2026; das Abkommen ist somit gemäß seinem Art. 30 Abs. 2 am 12. Juni 2026 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1: Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung

Anlage 2

Anlage 2: Abkommen in englischer Sprachfassung

Stocker

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