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BGBl III 76/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

76. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
76. (NR: GP XXVII RV 2286 AB 2483 S. 257 . BR: AB 11472 S. 965 .)

76. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

76.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

[Abkommenstext in deutscher Sprache, siehe Anlage]

Die Notifikationen gemäß Art. 15 Abs. 1 des Abkommens wurden am 7. Mai 2024 bzw. 18. Mai 2026 vorgenommen; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. August 2026 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprache

Stocker

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