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BGBl III 17/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

17. Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen

17. Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen

[Vereinbarung in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]

[Vereinbarung in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Vereinbarung in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mehrseitige Vereinbarung gilt gemäß einer von der zuständigen österreichischen Behörde am 26. Juni 2025 abgegebenen Erklärung als von dieser unterzeichnet; durch Abgabe der Notifikationen gemäß § 8 Abs. 1 lit. a und b am 8. Jänner 2026 beim Sekretariat des Koordinierungsgremiums ist die Vereinbarung für die zuständige Behörde von Österreich wirksam geworden.

Für den Anwendungsbereich der Vereinbarung siehe die vom Sekretariat des Koordinierungsgremiums veröffentlichte Liste der zuständigen Behörden11 Die vom Sekretariat des Koordinierungsgremiums geführte Liste der zuständigen Behörden ist auf der OECD-Website unter https://www.oecd.org/en/topics/sub-issues/international-standards-on-tax-transparency/automatic-exchange-of-information-exchange-relationships.html veröffentlicht., der zu entnehmen ist, welche Behörden die Vereinbarung unterzeichnet haben und zwischen welchen Behörden die Vereinbarung wirksam ist.

Anlage 1

Anlage 1: Vereinbarung in deutscher Übersetzung

Anlage 2

Anlage 2: Vereinbarung in englischer Sprache

Anlage 3

Anlage 3: Vereinbarung in französischer Sprache

Stocker

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