16. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei über die Visumfreiheit für die Inhaber von biometrischen Diplomatenpässen
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in mongolischer Sprache siehe Anlagen]
Das Abkommen ist, nachdem die in seinem Art. 10 Abs. 1 vorgesehenen Notifizierungen am 10. September bzw. 21. November 2025 durchgeführt wurden, mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprache
Anlage 2
Anlage 2: Abkommen in englischer Sprache
Anlage 3
Anlage 3: Abkommen in mongolischer Sprache
Stocker
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