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BGBl III 16/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

16. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei über die Visumfreiheit für die Inhaber von biometrischen Diplomatenpässen

16. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei über die Visumfreiheit für die Inhaber von biometrischen Diplomatenpässen

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in mongolischer Sprache siehe Anlagen]

Das Abkommen ist, nachdem die in seinem Art. 10 Abs. 1 vorgesehenen Notifizierungen am 10. September bzw. 21. November 2025 durchgeführt wurden, mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprache

Anlage 2

Anlage 2: Abkommen in englischer Sprache

Anlage 3

Anlage 3: Abkommen in mongolischer Sprache

Stocker

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