53. Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes
Das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz, BGBl. I Nr. 138/2017, wird wie folgt geändert:
1. In § 7 Abs. 3 wird das Wort „Amtsverschwiegenheit“ durch die Wendung „Einhaltung der Bestimmungen über die dienstliche Geheimhaltung“ ersetzt.
2. Nach § 37 wird folgender § 38 angefügt:
„§ 38. § 7 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 53/2025 tritt mit 1. September 2025 in Kraft.“
Van der Bellen
Stocker
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
