nächstes Dokument

BGBl I 51/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

51. Kundmachung: Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates

51. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates
51. Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates

Gemäß Art. 37 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 89/2024, wird kundgemacht:

Der Bundesrat hat am 17. Juli 2025 die aus der Anlage ersichtliche Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates beschlossen.

Anlage

Der Bundesrat hat beschlossen:

Die Geschäftsordnung des Bundesrates vom 30. Juni 1988, BGBI. Nr. 361/1988, zuletzt geändert durch das BGBI. I Nr. 82/2024, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 65 Abs. 8 wird folgender Satz angefügt:

„Informationen von allgemeinem Interesse sind im Sinne des Art. 30 Abs. 7 B-VG vom Präsidenten auf der Website des Parlaments zu veröffentlichen. Über grundsätzliche Fragen zu diesen Veröffentlichungen hat der Präsident Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz zu halten.“

2. Dem § 72 wird folgender Abs. 9 angefügt:

,,(9) § 65 Abs. 8 in der Fassung des Beschlusses des Bundesrates BGBl. I Nr. 51/2025 tritt mit 1. September 2025 in Kraft.“

Stocker

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)