310. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit geändert wird
Auf Grund des § 36 Abs. 1 und 3 des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 17/2025 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 63/2025, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:
Die Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit, BGBl. II Nr. 127/2025, wird wie folgt geändert:
In § 3 Abs. 1 wird das Zahlwort „sechs“ durch das Zahlwort „zwölf“ ersetzt.
Stocker Babler Hanke Hattmannsdorfer Holzleitner Karner Marterbauer Meinl-Reisinger Plakolm Schumann Sporrer Tanner Totschnig Wiederkehr
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