237. Verordnung der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, mit der die Konsularverordnung geändert wird
237. „Verordnung der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland (Konsularverordnung – KonsV)“
Auf Grund der §§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 3 des Konsulargesetzes, BGBl. I Nr. 40/2019, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland, BGBl. II Nr. 327/2019, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 262/2024, wird wie folgt geändert:
1. Der Titel lautet:
2. Dem § 3 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 237/2025 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“
3. Die geltenden Anlagen 1 und 2 werden durch die dem Anhang zu dieser Verordnung zu entnehmenden Anlagen ersetzt.
Anlage 1
Anlage 2
Meinl-Reisinger
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