193. Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2024 – SchVRGV geändert wird
Auf Grund des § 49a der Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 26/2025, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:
Die Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2024, BGBl. II Nr. 135/2024, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler wie folgt geändert:
1. Im Titel entfallen die Wortfolge „Wissenschaft und Forschung“ sowie der der Wortfolge unmittelbar vorstehende Beistrich.
2. In § 1 wird das Zitat „BGBl. I Nr. 205/2022“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 26/2025“ ersetzt.
3. Dem § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) In der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2025 treten der Titel mit dem der Kundmachung folgenden Tag und § 1 mit 1. September 2025 in Kraft.“
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