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BGBl II 178/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

178. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen sowie der Verordnung über den Lehrplan der Polytechnischen Schule und den Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr

178. Verordnung des Bundesministers für Bildung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen sowie die Verordnung über den Lehrplan der Polytechnischen Schule und den Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr geändert werden

Artikel 1

Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2024 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, BGBl. I Nr. 10/2025, insbesondere dessen §§ 6 und 10, wird verordnet:

Die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 280/2024, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 5 wird folgender Abs. 33 angefügt:

„(33) Anlage A Sechster Teil Abschnitt c) und Zehnter Teil Abschnitt A und B in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 178/2025 tritt mit 1. September 2025 in Kraft.“

2. In Anlage A (Lehrplan der Volksschule), Sechster Teil (Stundentafeln) in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 280/2024 lautet die Bezeichnung und Überschrift des Abschnittes c) (Stundentafeln der Deutschförderklassen):

„c) Stundentafeln der Deutschförderklassen einschließlich der Orientierungsklasse“

3. In Anlage A, Sechster Teil, Abschnitt c) in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 280/2024 wird nach dem die Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe betreffenden Unterabschnitt folgender Unterabschnitt angefügt:

„3. Stundentafel für den Orientierungsunterricht in der Deutschförderklasse (Orientierungsklasse)1

Verbindliche Übung (Vorschulstufe) bzw.

Pflichtgegenstand (1. bis 4. Schulstufe)

Wochenstunden pro Semester

 

Orientierungsunterricht

x2

Gesamtwochenstundenzahl

x3

  

1 Diese Stundentafel findet nur Anwendung, wenn eine Orientierungsklasse gesondert geführt wird; andernfalls gelten die Lehrplanbestimmungen für Deutschförderklassen (einschließlich der Stundentafeln), wobei an die Stelle von „Deutsch in der Deutschförderklasse“ „Orientierungsunterricht“ tritt.

2 Die Anzahl der Wochenstunden des Orientierungsunterrichts entspricht der Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der Vorschulstufe (Abschnitt a) bzw. jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe (Abschnitt b).“

4. In Anlage A, Zehnter Teil (Unterrichtsgegenstände der Deutschförderklassen) in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 280/2024 wird dem Abschnitt A (Vorschulstufe) folgender Unterabschnitt angefügt:

„ORIENTIERUNGSUNTERRICHT IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE (ORIENTIERUNGSKLASSE)

Wie Abschnitt B (Grundschule), Unterabschnitt Orientierungsunterricht in der Deutschförderklasse (Orientierungsklasse).“

5. In Anlage A, Zehnter Teil in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 280/2024 wird dem Abschnitt B (Grundschule) folgender Unterabschnitt angefügt:

„ORIENTIERUNGSUNTERRICHT IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE (ORIENTIERUNGSKLASSE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Orientierungsunterricht bereitet zugewanderte, quereinsteigende Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter ohne institutionelle (vor-)schulische Erfahrung auf den Einstieg in das Schulsystem vor. Sie schafft einen geeigneten Lernraum für Ankommen, Orientierung und soziale sowie sprachliche Lernprozesse im Kontext Schule. In einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bietet der Orientierungsunterricht erste Gelegenheit, sich mit schulischen Gegebenheiten, Regeln des Miteinanders, Abläufen im Schulalltag vertraut zu machen sowie zielgerichtet Basiskompetenzen und Vorläuferfertigkeiten für den Alphabetisierungsprozess (präliterale Bildung) aufzubauen und Gelerntes zu erproben. Eine besondere Rolle haben dabei die Lehrpersonen des Erstsprachenunterrichts, um die Einbeziehung der Erstsprachkompetenzen der Kinder für die Gestaltung von Lernprozessen zu gewährleisten. Der Lehrplan beschreibt anzustrebende Basiskompetenzen, die als Grundlage für den weiteren Aufbau von Zielkompetenzen laut Lehrplan Deutsch in der Deutschförderklasse zu sehen sind. Er bildet dabei einen Rahmen, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, um Lernende ausgehend von den individuellen Lernausgangslagen zu fördern.

Didaktische Grundsätze:

Im Orientierungsunterricht achtet die Lehrperson als Wissensvermittlerin bzw. Wissensvermittler, Sprachlernberaterin bzw. Sprachlernberater und Brückenbauerin bzw. Brückenbauer darauf, an die Sprach-, Bildungs- und Lernerfahrung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht anzuknüpfen und spezifische Lerngelegenheiten für deren Weiterentwicklung zu schaffen. Dabei werden relevante Lernvoraussetzungen für den Schriftspracherwerb (Umgang mit Bildern, Symbolen und Zeichen, Interesse an Schrift, Buchstabenkenntnisse, Erproben von Schreibutensilien und Schreibhandlungen) gezielt gefördert. Der Unterricht fokussiert auf die Entwicklung der mündlichen Kompetenzen (Wortschatz, Hören, Hörverstehen, Sprechen) und der phonologischen Bewusstheit (zB Laute oder Reime erkennen) als Grundlage für den Schriftspracherwerb. Die Lehrperson setzt dazu methodische Verfahren zur Schulung des Hörverstehens, die ohne Schrift auskommen, ein. Sie fördert die phonologische Bewusstheit der Schülerinnen und Schüler gezielt, indem sie eine Vielfalt von Übungstypen zur akustischen Gliederung in Laute und in Betonungsmuster einsetzt. Sie achtet auf grundlegende grob- und feinmotorische Fähigkeiten und fördert sie bei Bedarf.

Ausgehend von einem Basiswissen über die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der neuen Sprache Deutsch genutzt. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen.

Die Lehrperson nutzt das gesamte Unterrichtsgeschehen als Gestaltungsmöglichkeit für sprachförderliche Lernsituationen, indem sie ästhetisch-kreative und motorische Lernwege einbindet und sie verbal und nonverbal versprachlicht. Je nach Voraussetzung führt sie die Lernenden an die Nutzung digitaler Tools für das Lernen der Zielsprache heran.

Häufige Wiederholungen, feste Abläufe und Rituale tragen dazu bei, Vertrauen aufzubauen und Sicherheit zu geben und dabei Regeln (Pünktlichkeit, Ordnung, Verhalten im Unterricht etc.) im Schulalltag kennenzulernen und einzuhalten. Die Lehrperson gibt den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit und schafft Lerngelegenheiten, Gemeinschaft kennenzulernen und mitzugestalten sowie Zugehörigkeit aufzubauen. Relevante Werte für das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft, zB Respekt, Gleichwertigkeit, Toleranz, Partizipation, Gemeinschaft, Verantwortung und Selbstbestimmung, werden altersgerecht vermittelt und von den Schülerinnen und Schülern im Schulalltag implizit und explizit erfahren, erlebt und erlernt. Dabei kommt der Heranführung an die österreichischen Grundwerte, Traditionen und Kultur (einschließlich der Alltagskultur) und der Auswahl der Unterrichtsbeispiele (Bilder, Bildgeschichten aus dem österreichischen Alltag bzw. mit österreichischen Traditionen) durch die Lehrpersonen eine besondere Rolle zu.

Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten besonders wirkungsvolle Impulse in der Phase des Ankommens und der Orientierung.

Alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Handlungs- und Sprachvorbilder. Die Teamarbeit mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung. Gute Kooperationen und Absprachen mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Lernenden sowie weiteren Betreuungspersonen sind Voraussetzung für eine gelingende Begleitung im Orientierungsunterricht.

Kompetenzbeschreibungen:

Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Zielkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Orientierungsunterrichts schrittweise entwickeln, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand.

VORLÄUFERFERTIGKEITEN FÜR SPRACHE UND SCHRIFT

Phonologische Bewusstheit und Schrift (Präliterale Kompetenz)

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. - ansatzweise stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation in der Unterrichtssprache Deutsch anwenden;
  2. - Laute erkennen und nachahmen;
  3. - Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose) erkennen;
  4. - die Bedeutung von Symbolen (Piktogramme und einfache Wortbilder, Formelemente wie Kreis, Quadrat, Dreieck, Strich) in Alltag und Schule erkennen und deuten;
  5. - erste Buchstaben und Zahlen wiedererkennen und nachbilden;
  6. - erste grafomotorische und feinmotorische Tätigkeiten im Umgang mit Schulmaterialien (zB Schere, Kleber, Spitzer, Pinsel, Stifte mit unterschiedlicher Stärke) ausführen;
  7. - sich auf Schreibflächen (Blatt, Heft, Buch) orientieren.

Mündliche Sprachhandlungskompetenz

Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. - einfache alltags- und unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen) verstehen.

Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. - auf Sprachhandlungen anderer reagieren und selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen herstellen;
  2. - in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke (Chunks) anwenden;
  3. - im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung anwenden und auch ihre Erstsprache oder weitere Sprachen als Brückensprache(n) nutzen.

Linguistische Kompetenzen (Wortschatz/Chunks, Strukturen, Aussprache)

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. - in Alltagssituationen und im Unterricht einige wenige wichtige memorierte Wendungen (Chunks) einsetzen;
  2. - Fragen und Antworten formulieren;
  3. - aktiv nach Bezeichnungen und Bedeutungen fragen;
  4. - die meisten Laute und Lautgruppen annähernd korrekt nachsprechen;
  5. - unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich machen.

GESELLSCHAFT UND KULTUR

Werteverständnis und interkulturelle Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. - kulturelle und sprachliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahrnehmen;
  2. - Diversität, religiöse Pluralität und Religionsfreiheit als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen;
  3. - mit unterschiedlichen Lebensentwürfen respektvoll umgehen;
  4. - eine wertschätzende Grundhaltung einnehmen (als Grundlage für Zivilcourage und eine konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen);
  5. - die Grundlagen eines demokratischen Systems auf Basis der Klassengemeinschaft erkennen;
  6. - die Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter als demokratischen Grundwert begreifen;
  7. - mit religiöser Pluralität umgehen und Religionsfreiheit als Menschenrecht begreifen.

Selbstkompetenz und soziale Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. - sich im Schulleben räumlich und zeitlich orientieren (Schulhaus, Klassenzimmer, Umgebung);
  2. - Verantwortung für eigene Unterrichtsmaterialien und das Lernen übernehmen;
  3. - basale Gesprächsregeln beachten (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen);
  4. - sich in unterschiedlichen Arbeitsformen (Einzel-, Team-, und Gruppenarbeit) am Unterricht beteiligen und dabei Spiel- und Gruppenregeln einhalten;
  5. - Kontakt zu ihren Bezugspersonen aufnehmen und Bedürfnisse ausdrücken;
  6. - soziale Rollen wahrnehmen und Regeln des Miteinanders im Schulkontext einhalten.“

Artikel 2

Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2024 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, BGBl. I Nr. 10/2025, insbesondere dessen §§ 6 und 21b, wird verordnet:

Die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 280/2024, wird wie folgt geändert:

1. Dem§ 2 wird folgender Abs. 13 angefügt:

„(13) Anlage 1 Sechster Teil Unterabschnitt 3 und Achter Teil Abschnitt F in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 178/2025 tritt mit 1. September 2025 in Kraft.“

2. In Anlage 1 (Lehrplan der Mittelschule), Fünfter Teil (Organisatorischer Rahmen), Unterabschnitt 4 (Differenzierung in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache in der Mittelschule) in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 280/2024 entfällt der vierte Absatz.

3. In Anlage 1, Sechster Teil (Stundentafeln) in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 280/2024 wird die Bezeichnung und Überschrift des Unterabschnittes 3 (Stundentafel der Deutschförderklassen) durch folgende Bezeichnung und Überschrift samt Unterüberschrift ersetzt:

„3. Stundentafel der Deutschförderklassen einschließlich der Orientierungsklasse

a) Stundentafel der Deutschförderklassen“

4. In Anlage 1, Sechster Teil wird dem Unterabschnitt 3 (Stundentafel der Deutschförderklassen einschließlich der Orientierungsklasse) (neu) folgender Unterabschnitt b angefügt:

„b) Stundentafel für den Orientierungsunterricht in der Deutschförderklasse (Orientierungsklasse)1

Pflichtgegenstand

Wochenstunden pro Semester

Orientierungsunterricht

x2

Gesamtwochenstundenzahl

x3

  

1 Diese Stundentafel findet nur Anwendung, wenn eine Orientierungsklasse gesondert geführt wird; andernfalls gelten die Lehrplanbestimmungen für Deutschförderklassen (einschließlich der Stundentafeln), wobei an die Stelle von „Deutsch in der Deutschförderklasse“ „Orientierungsunterricht“ tritt.

2 Die Anzahl der Wochenstunden des Orientierungsunterrichts entspricht der Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunkts gemäß der Stundentafel.“

5. In Anlage 1, Achter Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 280/2024 wird dem Abschnitt F (Unterrichtsgegenstände der Deutschförderklassen) folgender Unterabschnitt angefügt:

„ORIENTIERUNGSUNTERRICHT IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE (ORIENTIERUNGSKLASSE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Orientierungsunterricht bereitet zugewanderte, quereinsteigende Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter ohne institutionelle (vor-)schulische Erfahrung auf den Einstieg in das Schulsystem vor. Sie schafft einen geeigneten Lernraum für Ankommen, Orientierung und soziale sowie sprachliche Lernprozesse im Kontext Schule. In einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bietet der Orientierungsunterricht erste Gelegenheit, sich mit schulischen Gegebenheiten, Regeln des Miteinanders, Abläufen im Schulalltag vertraut zu machen sowie zielgerichtet Basiskompetenzen und Vorläuferfertigkeiten für den Alphabetisierungsprozess (präliterale Bildung) aufzubauen und Gelerntes zu erproben. Eine besondere Rolle haben dabei die Lehrpersonen des Erstsprachenunterrichts, um die Einbeziehung der Erstsprachkompetenzen der Kinder für die Gestaltung von Lernprozessen zu gewährleisten. Der Lehrplan beschreibt anzustrebende Basiskompetenzen, die als Grundlage für den weiteren Aufbau von Zielkompetenzen laut Lehrplan Deutsch in der Deutschförderklasse zu sehen sind. Er bildet dabei einen Rahmen, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, um Lernende ausgehend von den individuellen Lernausgangslagen zu fördern.

Didaktische Grundsätze:

Im Orientierungsunterricht achtet die Lehrperson als Wissensvermittlerin bzw. Wissensvermittler, Sprachlernberaterin bzw. Sprachlernberater und Brückenbauerin bzw. Brückenbauer darauf, an die Sprach-, Bildungs- und Lernerfahrung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht anzuknüpfen und spezifische Lerngelegenheiten für deren Weiterentwicklung zu schaffen. Dabei werden relevante Lernvoraussetzungen für den Schriftspracherwerb (Umgang mit Bildern, Symbolen und Zeichen, Interesse an Schrift, Buchstabenkenntnisse, Erproben von Schreibutensilien und Schreibhandlungen) gezielt gefördert. Der Unterricht fokussiert auf die Entwicklung der mündlichen Kompetenzen (Wortschatz, Hören, Hörverstehen, Sprechen) und der phonologischen Bewusstheit (zB Laute oder Reime erkennen) als Grundlage für den Schriftspracherwerb. Die Lehrperson setzt dazu methodische Verfahren zur Schulung des Hörverstehens, die ohne Schrift auskommen, ein. Sie fördert die phonologische Bewusstheit der Schülerinnen und Schüler gezielt, indem sie eine Vielfalt von Übungstypen zur akustischen Gliederung in Laute und in Betonungsmuster einsetzt. Sie achtet auf grundlegende grob- und feinmotorische Fähigkeiten und fördert sie bei Bedarf.

Ausgehend von einem Basiswissen über die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der neuen Sprache Deutsch genutzt. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen.

Die Lehrperson nutzt das gesamte Unterrichtsgeschehen als Gestaltungsmöglichkeit für sprachförderliche Lernsituationen, indem sie ästhetisch-kreative und motorische Lernwege einbindet und sie verbal und nonverbal versprachlicht. Je nach Voraussetzung führt sie die Lernenden an die Nutzung digitaler Tools für das Lernen der Zielsprache heran.

Häufige Wiederholungen, feste Abläufe und Rituale tragen dazu bei, Vertrauen aufzubauen und Sicherheit zu geben und dabei Regeln (Pünktlichkeit, Ordnung, Verhalten im Unterricht etc.) im Schulalltag kennenzulernen und einzuhalten. Die Lehrperson gibt den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit und schafft Lerngelegenheiten, Gemeinschaft kennenzulernen und mitzugestalten sowie Zugehörigkeit aufzubauen. Relevante Werte für das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft, zB Respekt, Gleichwertigkeit, Toleranz, Partizipation, Gemeinschaft, Verantwortung und Selbstbestimmung, werden altersgerecht vermittelt und von den Schülerinnen und Schülern im Schulalltag implizit und explizit erfahren, erlebt und erlernt. Dabei kommt der Heranführung an die österreichischen Grundwerte, Traditionen und Kultur (einschließlich der Alltagskultur) und der Auswahl der Unterrichtsbeispiele (Bilder, Bildgeschichten aus dem österreichischen Alltag bzw. mit österreichischen Traditionen) durch die Lehrpersonen eine besondere Rolle zu.

Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten besonders wirkungsvolle Impulse in der Phase des Ankommens und der Orientierung.

Alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Handlungs- und Sprachvorbilder. Die Teamarbeit mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung. Gute Kooperationen und Absprachen mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Lernenden sowie weiteren Betreuungspersonen sind Voraussetzung für eine gelingende Begleitung im Orientierungsunterricht.

Kompetenzbeschreibungen:

Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Zielkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe des Orientierungsunterrichts schrittweise entwickeln, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand.

VORLÄUFERFERTIGKEITEN FÜR SPRACHE UND SCHRIFT

Phonologische Bewusstheit und Schrift (Präliterale Kompetenz)

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. - ansatzweise stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation in der Unterrichtssprache Deutsch anwenden;
  2. - Laute erkennen und nachahmen;
  3. - Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose) erkennen;
  4. - die Bedeutung von Symbolen (Piktogramme und einfache Wortbilder, Formelemente wie Kreis, Quadrat, Dreieck, Strich) in Alltag und Schule erkennen und deuten;
  5. - erste Buchstaben und Zahlen wiedererkennen und nachbilden;
  6. - erste grafomotorische und feinmotorische Tätigkeiten im Umgang mit Schulmaterialien (zB Schere, Kleber, Spitzer, Pinsel, Stifte mit unterschiedlicher Stärke) ausführen;
  7. - sich auf Schreibflächen (Blatt, Heft, Buch) orientieren.

Mündliche Sprachhandlungskompetenz

Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. - einfache alltags- und unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen) verstehen.

Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. - auf Sprachhandlungen anderer reagieren und selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen herstellen;
  2. - in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke (Chunks) anwenden;
  3. - im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung anwenden und auch ihre Erstsprache oder weitere Sprachen als Brückensprache(n) nutzen.

Linguistische Kompetenzen (Wortschatz/Chunks, Strukturen, Aussprache)

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. - in Alltagssituationen und im Unterricht einige wenige wichtige memorierte Wendungen (Chunks) einsetzen;
  2. - Fragen und Antworten formulieren;
  3. - aktiv nach Bezeichnungen und Bedeutungen fragen;
  4. - die meisten Laute und Lautgruppen annähernd korrekt nachsprechen;
  5. - unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich machen.

GESELLSCHAFT UND KULTUR

Werteverständnis und interkulturelle Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. - kulturelle und sprachliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahrnehmen;
  2. - Diversität, religiöse Pluralität und Religionsfreiheit als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen;
  3. - mit unterschiedlichen Lebensentwürfen respektvoll umgehen;
  4. - eine wertschätzende Grundhaltung einnehmen (als Grundlage für Zivilcourage und eine konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen);
  5. - die Grundlagen eines demokratischen Systems auf Basis der Klassengemeinschaft erkennen;
  6. - die Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter als demokratischen Grundwert begreifen;
  7. - mit religiöser Pluralität umgehen und Religionsfreiheit als Menschenrecht begreifen.

Selbstkompetenz und soziale Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. - sich im Schulleben räumlich und zeitlich orientieren (Schulhaus, Klassenzimmer, Umgebung);
  2. - Verantwortung für eigene Unterrichtsmaterialien und das Lernen übernehmen;
  3. - basale Gesprächsregeln beachten (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen);
  4. - sich in unterschiedlichen Arbeitsformen (Einzel-, Team-, und Gruppenarbeit) am Unterricht beteiligen und dabei Spiel- und Gruppenregeln einhalten;
  5. - Kontakt zu ihren Bezugspersonen aufnehmen und Bedürfnisse ausdrücken;
  6. - soziale Rollen wahrnehmen und Regeln des Miteinanders im Schulkontext einhalten.“

Artikel 3

Änderung der Verordnung über den Lehrplan der Polytechnischen Schule und den Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2024 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, BGBl. I Nr. 10/2025, insbesondere dessen §§ 6 und 29, wird verordnet:

Die Verordnung über den Lehrplan der Polytechnischen Schule und den Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr, BGBl. II Nr. 236/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 298/2024, wird wie folgt geändert:

1. In Art. I § 3 wird folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) Die Anlage 1/PTS in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 178/2025 tritt mit 1. September 2025 in Kraft.“

2. In Anlage 1/PTS (Lehrplan der Polytechnischen Schule), Abschnitt IV (Stundentafel) lautet die Bezeichnung und Überschrift des Unterabschnittes 3 (Stundentafel der Deutschförderklassen:):

„3. STUNDENTAFEL DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN EINSCHLIESSLICH DER ORIENTIERUNGSKLASSE:“

3. In Anlage 1/PTS, Abschnitt IV wird nach der Bezeichnung und Überschrift des Unterabschnittes3 folgende Unterüberschrift eingefügt:

„a) Stundentafel der Deutschförderklassen:“

4. In Anlage 1/PTS, Abschnitt IV, wird dem Unterabschnitt3 folgender Unterabschnitt angefügt:

„b) Stundentafel für den Orientierungsunterricht in der Deutschförderklasse (Orientierungsklasse)1:

Pflichtgegenstand

Wochenstunden pro Semester

 

Orientierungsunterricht

32

Gesamtwochenstundenzahl

32

  

1 Diese Stundentafel findet nur Anwendung, wenn eine Orientierungsklasse gesondert geführt wird; andernfalls gelten die Lehrplanbestimmungen für Deutschförderklassen (einschließlich der Stundentafeln), wobei an die Stelle von „Deutsch in der Deutschförderklasse“ „Orientierungsunterricht“ tritt.“

5. In der Anlage 1/PTS wird dem Abschnitt XVII (Unterrichtsgegenstände in der Deutschförderklasse) folgender Unterabschnitt angefügt:

„ORIENTIERUNGSUNTERRICHT IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE (ORIENTIERUNGSKLASSE)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Orientierungsunterricht bereitet zugewanderte, quereinsteigende Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter ohne institutionelle (vor-)schulische Erfahrung auf den Einstieg in das Schulsystem vor. Sie schafft einen geeigneten Lernraum für Ankommen, Orientierung und soziale sowie sprachliche Lernprozesse im Kontext Schule. In einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bietet der Orientierungsunterricht erste Gelegenheit, sich mit schulischen Gegebenheiten, Regeln des Miteinanders, Abläufen im Schulalltag vertraut zu machen sowie zielgerichtet Basiskompetenzen und Vorläuferfertigkeiten für den Alphabetisierungsprozess (präliterale Bildung) aufzubauen und Gelerntes zu erproben. Eine besondere Rolle haben dabei die Lehrpersonen des Erstsprachenunterrichts, um die Einbeziehung der Erstsprachkompetenzen der Kinder für die Gestaltung von Lernprozessen zu gewährleisten. Der Lehrplan beschreibt anzustrebende Basiskompetenzen, die als Grundlage für den weiteren Aufbau von Zielkompetenzen laut Lehrplan Deutsch in der Deutschförderklasse zu sehen sind. Er bildet dabei einen Rahmen, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, um Lernende ausgehend von den individuellen Lernausgangslagen zu fördern.

Didaktische Grundsätze:

Im Orientierungsunterricht achtet die Lehrperson als Wissensvermittlerin bzw. Wissensvermittler, Sprachlernberaterin bzw. Sprachlernberater und Brückenbauerin bzw. Brückenbauer darauf, an die Sprach-, Bildungs- und Lernerfahrung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht anzuknüpfen und spezifische Lerngelegenheiten für deren Weiterentwicklung zu schaffen. Dabei werden relevante Lernvoraussetzungen für den Schriftspracherwerb (Umgang mit Bildern, Symbolen und Zeichen, Interesse an Schrift, Buchstabenkenntnisse, Erproben von Schreibutensilien und Schreibhandlungen) gezielt gefördert. Der Unterricht fokussiert auf die Entwicklung der mündlichen Kompetenzen (Wortschatz, Hören, Hörverstehen, Sprechen) und der phonologischen Bewusstheit (zB Laute oder Reime erkennen) als Grundlage für den Schriftspracherwerb. Die Lehrperson setzt dazu methodische Verfahren zur Schulung des Hörverstehens, die ohne Schrift auskommen, ein. Sie fördert die phonologische Bewusstheit der Schülerinnen und Schüler gezielt, indem sie eine Vielfalt von Übungstypen zur akustischen Gliederung in Laute und in Betonungsmuster einsetzt. Sie achtet auf grundlegende grob- und feinmotorische Fähigkeiten und fördert sie bei Bedarf.

Ausgehend von einem Basiswissen über die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der neuen Sprache Deutsch genutzt. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen.

Die Lehrperson nutzt das gesamte Unterrichtsgeschehen als Gestaltungsmöglichkeit für sprachförderliche Lernsituationen, indem sie ästhetisch-kreative und motorische Lernwege einbindet und sie verbal und nonverbal versprachlicht. Je nach Voraussetzung führt sie die Lernenden an die Nutzung digitaler Tools für das Lernen der Zielsprache heran.

Häufige Wiederholungen, feste Abläufe und Rituale tragen dazu bei, Vertrauen aufzubauen und Sicherheit zu geben und dabei Regeln (Pünktlichkeit, Ordnung, Verhalten im Unterricht etc.) im Schulalltag kennenzulernen und einzuhalten. Die Lehrperson gibt den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit und schafft Lerngelegenheiten, Gemeinschaft kennenzulernen und mitzugestalten sowie Zugehörigkeit aufzubauen. Relevante Werte für das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft, zB Respekt, Gleichwertigkeit, Toleranz, Partizipation, Gemeinschaft, Verantwortung und Selbstbestimmung, werden altersgerecht vermittelt und von den Schülerinnen und Schülern im Schulalltag implizit und explizit erfahren, erlebt und erlernt. Dabei kommt der Heranführung an die österreichischen Grundwerte, Traditionen und Kultur (einschließlich der Alltagskultur) und der Auswahl der Unterrichtsbeispiele (Bilder, Bildgeschichten aus dem österreichischen Alltag bzw. mit österreichischen Traditionen) durch die Lehrpersonen eine besondere Rolle zu.

Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten besonders wirkungsvolle Impulse in der Phase des Ankommens und der Orientierung.

Alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Handlungs- und Sprachvorbilder. Die Teamarbeit mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung. Gute Kooperationen und Absprachen mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Lernenden sowie weiteren Betreuungspersonen sind Voraussetzung für eine gelingende Begleitung im Orientierungsunterricht.

Kompetenzbeschreibungen:

Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Zielkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe des Orientierungsunterrichts schrittweise entwickeln, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand.

VORLÄUFERFERTIGKEITEN FÜR SPRACHE UND SCHRIFT

Phonologische Bewusstheit und Schrift (Präliterale Kompetenz)

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. - ansatzweise stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation in der Unterrichtssprache Deutsch anwenden;
  2. - Laute erkennen und nachahmen;
  3. - Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose) erkennen;
  4. - die Bedeutung von Symbolen (Piktogramme und einfache Wortbilder, Formelemente wie Kreis, Quadrat, Dreieck, Strich) in Alltag und Schule erkennen und deuten;
  5. - erste Buchstaben und Zahlen wiedererkennen und nachbilden;
  6. - erste grafomotorische und feinmotorische Tätigkeiten im Umgang mit Schulmaterialien (zB Schere, Kleber, Spitzer, Pinsel, Stifte mit unterschiedlicher Stärke) ausführen;
  7. - sich auf Schreibflächen (Blatt, Heft, Buch) orientieren.

Mündliche Sprachhandlungskompetenz

Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. - einfache alltags- und unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen) verstehen.

Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. - auf Sprachhandlungen anderer reagieren und selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen herstellen;
  2. - in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke (Chunks) anwenden;
  3. - im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung anwenden und auch ihre Erstsprache oder weitere Sprachen als Brückensprache(n) nutzen.

Linguistische Kompetenzen (Wortschatz/Chunks, Strukturen, Aussprache)

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. - in Alltagssituationen und im Unterricht einige wenige wichtige memorierte Wendungen (Chunks) einsetzen;
  2. - Fragen und Antworten formulieren;
  3. - aktiv nach Bezeichnungen und Bedeutungen fragen;
  4. - die meisten Laute und Lautgruppen annähernd korrekt nachsprechen;
  5. - unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich machen.

GESELLSCHAFT UND KULTUR

Werteverständnis und interkulturelle Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. - kulturelle und sprachliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahrnehmen;
  2. - Diversität, religiöse Pluralität und Religionsfreiheit als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen;
  3. - mit unterschiedlichen Lebensentwürfen respektvoll umgehen;
  4. - eine wertschätzende Grundhaltung einnehmen (als Grundlage für Zivilcourage und eine konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen);
  5. - die Grundlagen eines demokratischen Systems auf Basis der Klassengemeinschaft erkennen;
  6. - die Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter als demokratischen Grundwert begreifen;
  7. - mit religiöser Pluralität umgehen und Religionsfreiheit als Menschenrecht begreifen.

Selbstkompetenz und soziale Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. - sich im Schulleben räumlich und zeitlich orientieren (Schulhaus, Klassenzimmer, Umgebung);
  2. - Verantwortung für eigene Unterrichtsmaterialien und das Lernen übernehmen;
  3. - basale Gesprächsregeln beachten (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen);
  4. - sich in unterschiedlichen Arbeitsformen (Einzel-, Team-, und Gruppenarbeit) am Unterricht beteiligen und dabei Spiel- und Gruppenregeln einhalten;
  5. - Kontakt zu ihren Bezugspersonen aufnehmen und Bedürfnisse ausdrücken;
  6. - soziale Rollen wahrnehmen und Regeln des Miteinanders im Schulkontext einhalten.“

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