71. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 11. Oktober 2024, C.N.432.2024.TREATIES-XI.B.14, sind Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl. Nr. 522/1973, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 103/2023) gemäß Art. 14 Abs. 3 des Übereinkommens angenommen worden und mit 1. Jänner 2025 in Kraft getreten.
In der authentischen französischen Fassung und der deutschen Übersetzung wurden die Dokumente ECE/TRANS/WP.15/265 (Stammfassung), ECE/TRANS/WP.15/265/Add.1 (Ergänzungen), ECE/TRANS/WP.15/265/Corr.1 zusammengeführt. Berücksichtigt wurden redaktionelle Korrekturen, welche die französische und die deutsche Sprache betreffen (ECE/TRANS/326/Corr.1 und ECE/TRANS/326/Corr.3), eine Korrektur welche die französische Sprache betrifft (C.N.159.2025.TREATIES-XI.B.14) sowie eine Berichtigung zur Übersetzung in BGBl. III Nr. 21/2007.
In der deutschen Fassung sind auch Korrekturen aufgeführt, die nur die Übersetzung betreffen. Die Quelle der jeweiligen Änderung, Korrektur oder Ergänzung ist aus entsprechenden redaktionellen Hinweisen im Text ersichtlich.
Die Änderungen einschließlich der Korrekturen lauten wie folgt:
[Änderungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Änderungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
Mit dieser Kundmachung wird die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/149 /EU vom 15. November 2024, ABl. Nr. L 2025/149 vom 24.1.2025, zur Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt hinsichtlich des Anhangs I umgesetzt.
Anlage 1
Anlage 1: Änderungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung)
Anlage 2
Anlage 2: Änderungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut)
Stocker
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