184. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Laut Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Costa Rica das Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (BGBl. III Nr. 156/2024, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 104/2025) ratifiziert.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 3 für Costa Rica am 2. Oktober 2026 in Kraft.
Stocker
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