179. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M361 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten
Die Multilaterale Vereinbarung M361 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten (BGBl. III Nr. 41/2025), wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:
ADR-Vertragsparteien: | Datum der Unterzeichnung: | |
Niederlande | 27. Juni 2025 | |
Ungarn | 31. Juli 2025 | |
Polen | 15. September 2025 | |
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