166. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Japan über soziale Sicherheit
[Vereinbarung in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Vereinbarung in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Vereinbarung in japanischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Verwaltungsvereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 8 Abs. 1 am 1. Dezember 2025 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 1: Vereinbarung in deutscher Sprachfassung
Anlage 2
Anlage 2: Vereinbarung in englischer Sprachfassung
Anlage 3
Anlage 3: Vereinbarung in japanischer Sprachfassung
Stocker
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