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BGBl III 166/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

166. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Japan über soziale Sicherheit

166. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Japan über soziale Sicherheit

[Vereinbarung in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Vereinbarung in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Vereinbarung in japanischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Verwaltungsvereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 8 Abs. 1 am 1. Dezember 2025 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1: Vereinbarung in deutscher Sprachfassung

Anlage 2

Anlage 2: Vereinbarung in englischer Sprachfassung

Anlage 3

Anlage 3: Vereinbarung in japanischer Sprachfassung

Stocker

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