vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 161/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

161. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

161. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Sierra Leone am 26. September 2025 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (BGBl. Nr. 578/1996, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 99/2025) hinterlegt.

Stocker

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)