160. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Malaysia am 26. September 2025 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (BGBl. Nr. 163/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 53/2025) hinterlegt.
Stocker
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