154. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich den Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (BGBl. Nr. 213/1995, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 117/2016) mit Wirksamkeit vom 17. September 2025 auf Guernsey ausgedehnt.
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