153. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat San Marino am 25. September 2025 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (BGBl. III Nr. 47/2006, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 131/2024) hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 68 Abs. 2 für San Marino mit 25. Oktober 2025 in Kraft.
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