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BGBl III 148/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

148. Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten
148. (NR: GP XXVIII RV 122 AB 169 S. 35 . BR: AB 11670 S. 980 .)

148. Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten

148.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Übereinkommen in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. August 2025 beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Serbien hinterlegt. Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 26 Abs. 2 für Österreich mit 19. Oktober 2025 in Kraft.

Laut Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Republik Serbien haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert:

Albanien, Bulgarien, Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Ungarn.

Anlage 1

Anlage 1: Übereinkommen in englischer Sprache

Anlage 2

Anlage 2: Übereinkommen in deutscher Übersetzung

Stocker

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