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BGBl III 132/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

132. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung

132. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (BGBl. III Nr. 38/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 6/2018) ratifiziert bzw. sind diesem beigetreten:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Marshallinseln

12. März 2025

Tonga

25. Juni 2025

   

Nachstehende Staaten haben gemäß Art. 20 des Übereinkommens ihren Rücktritt vom Übereinkommen notifiziert:

Staaten:

mit Wirksamkeit vom:

Estland

27. Dezember 2025

Finnland

10. Jänner 2026

Lettland

27. Dezember 2025

Litauen

27. Dezember 2025

   

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