120. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 160) über Arbeitsstatistiken
Laut Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Barbados das Übereinkommen (Nr. 160) über Arbeitsstatistiken (BGBl. Nr. 242/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 78/2025) ratifiziert und dabei gemäß Art. 16 Abs. 2 angegeben, die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen für die Art. 7-15 von Teil II dieses Übereinkommens zu übernehmen.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 20 Abs. 3 für Barbados am 7. Juli 2026 in Kraft.
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