112. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Ungarn am 8. Juli 2025 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (BGBl. III Nr. 124/2021, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 24/2025) hinterlegt.
Stocker
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