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BGBl III 108/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

108. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum

108. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum

Laut Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) haben die Föderierten Staaten von Mikronesien am 19. Juni 2025 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum (BGBl. Nr. 397/1973 idF BGBl. Nr. 161/1986, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 24/2020) hinterlegt.

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