105. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Computerkriminalität (BGBl. III Nr. 140/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 15/2025) hinterlegt:
Armenien1 hat eine Mitteilung zu den zentralen Behörden und Kontaktstellen gemäß den Art. 24, 27 und 35 mit Wirkung vom 17. Dezember 2024 abgegeben.
Die Niederlande1 haben eine Mitteilung zu den zentralen Behörden und Kontaktstellen gemäß den Art. 24 und 27 mit Wirkung vom 11. Juni 2025 abgegeben.
Stocker
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)