104. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Laut Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Angola das Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (BGBl. III Nr. 156/2024, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 79/2025) ratifiziert.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 3 für Angola am 11. Juni 2026 in Kraft.
Stocker
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