vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verständigungspflicht nach VU zieht Mitwirkungspflicht nach sich

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2025/63ZVR 2025, 180 Heft 3 v. 27.2.2025

Zu einer amtlichen Aufnahme des Tatbestands hat es auch dann zu kommen, wenn ein Identitätsnachweis nicht erfolgte und eine Verständigungspflicht nach § 4 Abs 5 StVO gegeben ist. Die nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, bei dem kein Identitätsnachweis erfolgte, bestehende Verständigungspflicht nach § 4 Abs 5 StVO zieht die Mitwirkungspflicht nach § 4 Abs 1 lit c StVO nach sich (vgl VwGH 29. 4. 2021, Ra 2021/02/0038, mwN).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!