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Entziehungsverfahren, auch rk Strafverfügungen entfalten Bindungswirkung

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2025/146ZVR 2025, 343 Heft 7 und 8 v. 9.7.2025

I. Einer rk Bestrafung kommt Bindungswirkung für das Verfahren nach dem FSG zu. Von dieser Bindungswirkung sind auch Strafverfügungen erfasst (vgl nur etwa VwGH 13. 6. 2019, Ra 2019/02/0015; 3. 12. 2018, Ra 2018/11/0232; 21. 8. 2014, Ra 2014/11/0027).

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