vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bestrafung als Lenker, Verantwortlichkeit als Zulassungsbesitzer bleibt unberührt

Judikaturübersicht VerwaltungKFGJudikaturGerhard PürstlZVR 2025/145ZVR 2025, 342 - 343 Heft 7 und 8 v. 9.7.2025

§ 102 Abs 1 und § 103 Abs 1 iVm § 33 Abs 1 KFG stehen zueinander weder im Verhältnis von Spezialität oder Subsidiarität, und zwar auch dann nicht, wenn der Zulassungsbesitzer selbst das Fahrzeug als Lenker in Betrieb nimmt. Auch wird der Unwert des Verstoßes gegen § 103 Abs 1 iVm § 33 Abs 1 KFG nicht dadurch konsumiert, dass zuvor gegen ihn bereits eine Bestrafung wegen Verstoßes gegen § 102 Abs 1 KFG stattgefunden hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!