Der zum Tatzeitpunkt 52-jährige Angeklagte, der aufgrund einer paranoiden Schizophrenie an Wahnvorstellungen litt, fuhr am 1. 12. 2020 mit seinem Geländewagen mit einer Geschwindigkeit zwischen 75 und 90 km/h durch die belebte Fußgängerzone in der Trierer Innenstadt gezielt auf verschiedene Personen und Personengruppen zu, wobei er nach den Urteilsfeststellungen seinen Pkw in der Absicht steuerte, möglichst viele Menschen zu töten. Sechs Menschen erlagen ihren Verletzungen, die sie jeweils infolge der Kollision mit dem Tatfahrzeug davontrugen; weitere zwölf Personen wurden - zum Teil schwer - verletzt.