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Verhinderung unbefugter Gewerbeausübung, Zulassungsaufhebung gerechtfertigt

Judikaturübersicht VerwaltungKFGJudikaturGerhard PürstlZVR 2025/103ZVR 2025, 258 Heft 5 v. 29.4.2025

Die Kraftfahrbehörde macht von dem ihr durch § 44 Abs 2 lit f KFG eingeräumten Ermessen dann iS des Gesetzes Gebrauch, wenn die Aufhebung der Zulassung nach dieser Gesetzesstelle dem Ziel dient, die unbefugte Gewerbsausübung zu verhindern (Hinweis VwGH 27. 6. 1984, 83/11/0051 VwSlg 11480A/1984 und 12. 6. 1985, 84/11/0312).

Ra 2024/11/0183

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