§ 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB
Kommt es aus Gründen, die der Sphäre des Bestellers (AG) zuzuordnen sind, bei der Ausführung der Leistung zu einer Verzögerung, so hat der beauftragte Unternehmer (AN) Anspruch auf angemessene Entschädigung.
§ 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB
Kommt es aus Gründen, die der Sphäre des Bestellers (AG) zuzuordnen sind, bei der Ausführung der Leistung zu einer Verzögerung, so hat der beauftragte Unternehmer (AN) Anspruch auf angemessene Entschädigung.