Der Beitrag untersucht ausgewählte vergabe- und zivilrechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem (seit dem BVergG 2018 neu eingeführten) vergabespezifischen Sonderkündigungsrecht stellen. Insb haftungsrechtliche Folgen der Ausübung dieses besonderen Gestaltungsrechts sind noch nicht vollständig geklärt. Der damit in Zusammenhang stehenden Rechtsunsicherheit kann aber durch vorausschauende Vertragsgestaltung entgegengewirkt werden.